Einladung zum Webinar am 06.03.2025 ➔ Pflichtveranstaltung für Geschäftsführer, IT- und Finanzleiter
🚨 Die E-Rechnungspflicht ist da – was nun?
➔ Ohne strukturierte Prozesse und die richtige Strategie kann die E-Rechnungspflicht zur Belastung werden.
➔ Mit der richtigen Umsetzung wird sie zur Chance für mehr Effizienz & weniger manuellen Aufwand.
Wie?
Alle nötigen Schritte erfahren Sie im einmalig stattfindenden Webinar am 06.03.2025 um 11:00 Uhr.
(Inkl. Q&A!)
📌Melden Sie sich jetzt an und erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand und praktische Tipps: https://events.ringcentral.com/events/webinar-e-rechnung-c4dc90c0-be3c-4515-b843-f3b4b12391ce/registration
Mit Harald Heitzeneder, Head of Industry Trade bei NAVAX, und Klaus Schaffer, Senior Consultant bei Avenum EDI Service Partners.
Bestimmungen zur E-Rechnung im Überblick:
- Am 1. Januar 2025 wurde in Deutschland für alle B2B-Unternehmen die Pflicht eingeführt, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
- Seit Jahresbeginn entsprechen traditionelle PDF-Rechnungen und Papierrechnungen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen für E-Rechnungen.
- Die elektronischen Rechnungen müssen in einem definierten, digitalen Format erstellt werden, wie etwa die Rechnungsformate XRechnung, das EDI-Verfahren und die ZUGFeRD-Rechnung.
- Gemäß der Norm DIN EN 16931 müssen diese E-Rechnungen umfangreichere Details enthalten als traditionelle Rechnungsformate.
- Für den Versand von E-Rechnungen (Ausgangsrechnungen) gibt es bis 31. Dezember 2027 Übergangsfristen.
Rechtlicher Hintergrund auf europäischer Ebene:
- Im Rahmen der ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) beabsichtigt die EU-Kommission, die zusätzliche Einführung eines elektronischen Meldesystems (Umsatzsteuer), das aus den Daten der E-Rechnung gefüllt werden soll.
- Ziel der Maßnahmen ist es, das Mehrwertsteuersystem zu vereinfachen und v.a. Betrug einzudämmen.
- Alle EU-Länder sind daher verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.