E Rechnung Fristen

E-Rechnung & digitale Meldepflichten in Europa – Fristen 2026/27

Die wichtigsten E-Rechnungsfristen 2026/2027

Die E-Rechnung in Europa nimmt weiter Fahrt auf. 2026 und 2027 führen mehrere europäische Länder neue E-Rechnungspflichten ein oder weiten bestehende Regelungen aus. Für international tätige Unternehmen lohnt es sich daher, nicht nur die jeweiligen Fristen, sondern auch den Geltungsbereich, die vorgeschriebenen Formate, die Übertragungswege und zusätzliche Meldepflichten im Blick zu behalten.

Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026

01.01.2026 · Belgien

Seit dem 1. Januar 2026 sind strukturierte elektronische Rechnungen für nahezu alle inländischen B2B-Transaktionen zwischen belgischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte nicht in Belgien ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung sowie Unternehmen, die ausschließlich steuerbefreite Umsätze erzielen.

Der standardmäßige Austausch erfolgt über das Peppol-Netzwerk und grundsätzlich im Format Peppol BIS. Andere Übertragungswege oder strukturierte Formate sind möglich, wenn sich beide Geschäftspartner darauf verständigen und das verwendete Format der europäischen Norm für elektronische Rechnungen entspricht.

Ein verpflichtendes E-Reporting ist für Belgien derzeit noch nicht Teil der seit 2026 geltenden Regelung. Geplant ist ein Near-Real-Time-Reporting ab 2028; die konkrete gesetzliche Umsetzung steht jedoch noch aus.

01.01.2026 · Kroatien

Seit dem 1. Januar 2026 müssen in Kroatien ansässige und im Umsatzsteuerregister eingetragene Unternehmen bei inländischen Transaktionen strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Unternehmen, die nicht im Umsatzsteuerregister eingetragen sind, müssen E-Rechnungen seit 2026 empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 wird auch ihre Ausstellungspflicht ausgeweitet.

Eine Besonderheit des kroatischen Modells ist die Fiskalisierung 2.0. Sowohl auf Aussteller- als auch auf Empfängerseite werden definierte Daten aus der E-Rechnung an die kroatische Steuerverwaltung übermittelt. Ergänzend bestehen E-Reporting-Pflichten, beispielsweise für abgelehnte beziehungsweise bezahlte Rechnungen oder für bestimmte Fälle, in denen keine E-Rechnung ausgestellt werden konnte.

01.02.2026 und 01.04.2026 · Polen

Polen setzt mit dem Krajowy System e-Faktur (KSeF) auf ein zentrales staatliches E-Rechnungssystem. Die verpflichtende Ausstellung von Rechnungen über KSeF wurde 2026 stufenweise eingeführt.

Seit dem 1. Februar 2026 gilt die Ausstellungspflicht für Unternehmen, deren Bruttoumsatz einschließlich Umsatzsteuer im Jahr 2024 mehr als 200 Mio. PLN betrug. Seit dem 1. April 2026 gilt sie grundsätzlich auch für die übrigen Unternehmen. Der Empfang von Rechnungen über KSeF ist bereits seit dem 1. Februar 2026 verpflichtend.

Für die kleinsten Unternehmen besteht noch eine Übergangsregelung: Liegt der monatliche Bruttoumsatz, der durch außerhalb von KSeF ausgestellte Rechnungen dokumentiert wird, bei höchstens 10.000 PLN, dürfen diese Rechnungen noch bis Ende 2026 außerhalb von KSeF ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2027 fällt auch diese Erleichterung weg.

KSeF ist dabei nicht lediglich ein Meldesystem. Strukturierte Rechnungen werden unmittelbar über das staatliche System ausgestellt und erhalten eine eindeutige KSeF-Nummer. Im regulären Online-Verfahren gilt die Rechnung grundsätzlich am Tag ihrer Übermittlung an KSeF als ausgestellt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: ERP-, Buchhaltungs- oder EDI-Systeme müssen technisch an KSeF angebunden werden.

01.09.2026 · Frankreich

Zum 1. September 2026 beginnt die stufenweise Einführung der E-Rechnungspflicht für Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe – sogenannte ETI. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen müssen ab dem 1. September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen.

Die Verpflichtung zum Empfang strukturierter E-Rechnungen gilt hingegen bereits ab dem 1. September 2026 für alle in Frankreich ansässigen und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.

Die Rechnungen müssen über eine von der französischen Finanzverwaltung zugelassene Plattform übermittelt werden – entweder direkt oder über eine damit kompatible Lösung. Ergänzend wird nach demselben Stufenplan ein E-Reporting eingeführt. Dabei werden bestimmte Transaktions- und Zahlungsdaten, die nicht bereits vollständig über die E-Rechnung erfasst werden, an die französische Steuerverwaltung übermittelt.

01.01.2027 · Deutschland

Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller noch von der allgemeinen Übergangsregelung Gebrauch machen und beispielsweise Papier- oder PDF-Rechnungen verwenden. Zum 1. Januar 2027 endet diese allgemeine Übergangsfrist. Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen für inländische B2B-Umsätze daher grundsätzlich strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 € verlängert sich die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 ist die strukturierte E-Rechnung grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend. Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 UStG. Kleinunternehmer sind zwar von der Ausstellungspflicht ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber trotzdem empfangen können.

Zulässig sind insbesondere Formate nach EN 16931, darunter XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Versionen. Ein bestimmter Übertragungsweg ist nicht vorgeschrieben. Die Einführung der E-Rechnung schafft zugleich die technische Grundlage für ein später vorgesehenes transaktionsbezogenes Meldesystem.

01.01.2027 · Slowakei

Zum 1. Januar 2027 beginnt in der Slowakei ein nationales Übergangsmodell für die verpflichtende E-Rechnung und die elektronische Meldung von Rechnungsdaten. Dieses Übergangsmodell ist bis zum 30. Juni 2030 vorgesehen.

Die Ausstellungspflicht betrifft zunächst inländische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an eine ebenfalls in der Slowakei ansässige steuerpflichtige Person oder an eine dort ansässige nicht steuerpflichtige juristische Person liefern. Damit werden sowohl B2B- als auch relevante B2G-Transaktionen erfasst. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte umsatzsteuerbefreite Leistungen, vereinfachte Rechnungen bis 100 € einschließlich Umsatzsteuer und eKasa-Belege.

In der Praxis setzt die Slowakei auf Peppol BIS und zertifizierte Anbieter von Zustelldiensten. Diese Anbieter übernehmen als eine Art „Digital Postman“ den sicheren Versand und Empfang der Rechnungen über das Peppol-Netzwerk.

Zusätzlich werden die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsdaten über den Zustelldienst an die slowakische Finanzverwaltung gemeldet. Da neben Aussteller, dessen Zugangspunkt, Empfänger und dessen Zugangspunkt auch die Finanzverwaltung eingebunden ist, lässt sich die Architektur technisch als 5-Corner-Modell beschreiben.

01.01.2027 und 01.07.2027 · Spanien

In Spanien ist zwischen den Anforderungen an Fakturierungssysteme und der separaten allgemeinen B2B-E-Rechnungspflicht zu unterscheiden.

Bis zum 1. Januar 2027 müssen Körperschaftsteuerpflichtige, die computergestützte Fakturierungssysteme verwenden, ihre Systeme an die spanischen SIF-Anforderungen anpassen. Für die übrigen betroffenen Steuerpflichtigen – darunter Selbstständige mit wirtschaftlicher Tätigkeit, bestimmte nicht ansässige Unternehmen mit Betriebsstätte sowie weitere Unternehmensformen – gilt die Frist bis zum 1. Juli 2027.

Unternehmen, die ihre Umsatzsteuerbücher verpflichtend über das Suministro Inmediato de Información (SII) führen, sind lediglich von der Pflicht zur Echtzeitübermittlung der SIF-Datensätze befreit, müssen aber dennoch ein manipulationssicheres Abrechnungssystem einsetzen.

Wichtig: VERI*FACTU ist nicht automatisch für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend. Als VERI*FACTU gilt nur die Variante, bei der sämtliche Rechnungsdatensätze fortlaufend, automatisch und unmittelbar an die spanische Steuerbehörde AEAT übermittelt werden. Alternativ ist auch ein regelkonformes System ohne laufende Übermittlung möglich, das die Daten nach den gesetzlichen Vorgaben lokal sichert.

01.01.2027 · Norwegen

Ab dem 1. Januar 2027 müssen buchführungspflichtige Unternehmen und Organisationen bei inländischen B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen, sofern der Rechnungsempfänger im nationalen Empfängerregister (ELMA) registriert ist. Das norwegische Parlament hat die entsprechenden Änderungen des Buchführungsgesetzes im Juni 2026 beschlossen.

Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Welche konkreten Rechnungsformate und Ausnahmen gelten, wird ergänzend durch Verordnungen konkretisiert.

Beim Empfang und der automatisierten Verarbeitung gilt eine längere Übergangsfrist. Bis zum 1. Januar 2030 müssen Unternehmen ein digitales Buchhaltungssystem einsetzen, das elektronische Rechnungen automatisch empfangen und verarbeiten kann. Das norwegische Finanzministerium hat ausdrücklich angekündigt, für die Empfangspflicht entsprechende Übergangsregelungen bis 2030 vorzusehen.

Damit unterscheidet sich der norwegische Zeitplan von vielen anderen Ländern: Die verpflichtende Ausstellung startet bereits 2027, während die umfassende Verpflichtung zur digitalen Verarbeitung auf Empfängerseite erst 2030 greift.

Weitere Länder & Herausforderungen

Auch andere Länder arbeiten an vergleichbaren Modellen oder haben diese bereits angekündigt. Teilweise unterscheiden sich:

  • Übertragungswege
  • Validierungsregeln
  • Archivierungsvorgaben
  • Meldepflichten
  • Technische Plattformanforderungen

Gefragt ist eine flexible Struktur, die länderspezifische Anforderungen abbilden kann.

Wie wir als EDI-Service-Provider unterstützen

Als EDI-Dienstleister begleiten wir Unternehmen bei der internationalen Umsetzung der E-Rechnungsanforderungen.

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Analyse der länderspezifischen Anforderungen
  • Integration von XRechnung, ZUGFeRD und weiteren Formaten
  • Konvertierung zwischen bestehenden EDI-Formaten und nationalen E-Invoicing-Standards
  • Anbindung an Plattformmodelle (z. B. in Frankreich oder Italien)
  • Validierung und Monitoring der Rechnungsprozesse
  • Sicherstellung eines stabilen, revisionssicheren Betriebs

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